Was wir nicht tun …
Ziel unserer Tätigkeit ist es, dem Mandanten und Rechtssuchenden die bestmögliche Beratung gewährleisten zu können. Dies bedeutet, dass wir bewusst darauf verzichten, auf einigen Rechtsgebieten zu beraten, in denen unsere Expertise nicht ausreicht, um unseren eigenen Qualitätsansprüchen zu genügen. Wir sind breit aufgestellt, beraten jedoch ausdrücklich nicht im Sozialrecht, Schulrecht, Ausländerrecht, Medizinrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, IT-Recht und in exotischen Rechtsgebieten wie zum Beispiel dem Kirchenrecht oder dem Recht der Luft- und Raumfahrt. Selbst wenn wir Ihnen nicht direkt weiterhelfen können, empfehlen wir Ihnen gern einen Kollegen aus unserem umfangreichen Netzwerk. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.
Was wir tun …
Das Recht wandelt sich ständig. In jedem Jahr kommt eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen hinzu. Wir bilden uns ständig auf den Rechtsgebieten fort, die wir bearbeiten.
In den folgenden Rechtsgebieten beraten wir entweder als Fachanwälte oder Rechtsanwälte, die sich vertieft in die jeweilige Materie eingearbeitet haben und sich regelmäßig fortbilden.
Agrarrecht
Matthias Steinke
Was der Bauer nicht kennt, das frisst er nicht. Würde der Städter kennen, was er frisst – er würde umgehend Bauer werden.
(Oliver Hassencamp)
- agrarspezifisches Familien- und Erbrecht, insbesondere (Hof-) Nachfolgeregelungen
- Landpachtrecht
- Jagd-, Forst-, Fischereirecht
- Tierkauf-, Tierzucht-, Tierseuchenrecht
- agrarspezifisches Umweltrecht
- erneuerbare Energien in der Landwirtschaft
- Agrarförderrecht
- landwirtschaftliches Sozialrecht
Arbeitsrecht
Dietmar Abel
Patricius Menne
Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammen arbeiten ist ein Erfolg.
(Henry Ford)
Das Arbeitsrecht umfasst insbesondere Fragen zum Arbeitsvertrag, zu Abmahnungen und zu Kündigungen. Dazu gehören:
- Beratung bei Personalmaßnahmen wie Kündigungen, Versetzungen oder Einstellungen
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
- Entwurf von Befristungsabreden und Wettbewerbsabreden
- arbeitsgerichtliche Prozessbegleitung
- Betriebsänderungen wie Betriebsübergängen, Personalabbau, Betriebsstilllegungen
- Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
Baurecht
Axel Schober
Sabrina Siemsglüß
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
(Johann W. v. Goethe)
Das Baurecht befasst sich mit allen Rechtsfragen rund um den Werkvertrag und das Architektenrecht. Dazu gehört:
- Werkvertragsrecht
- Durchsetzung von Werklohnforderungen
- Mangelrechte
- Architekten- und Ingenieursrecht
- Vergaberecht
- Baugenehmigung
Erbrecht
Axel Schober
Matthias Steinke
Der Tod lächelt uns alle an, das einzige was man machen kann ist zurücklächeln!
(Marc Aurel)
Der Tod gehört zum Leben. Wir beraten Sie in den damit zusammenhängenden Rechtsfragen:
- Testament
- Vermächtnis
- Pflichtteil
- Ausschlagung
- Auskunftsansprüche
Familienrecht
Dietmar Abel
Sabrina Siemsglüß
Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem die Kinder lesen.
(Augustinus Aurelius)
Das Familienrecht umfasst insbesondere alle Regelungsinhalte zu Ehe und Familie, nämlich:
- Eherecht, einschließlich Ehevertragsrecht
- Scheidungsrecht
- Unterhaltsrecht
- Vermögensausgleich
- Elterliche Sorge, Umgang, Adoption, Abstammung, Betreuung, Pflegschaft, Vormund
- Gewaltschutz
Mietrecht
Patricius Menne
Axel Schober
Zu fünfzig Prozent haben wir es geschafft, aber die halbe Miete ist das noch nicht.
(Rudi Völler)
Das Mietrecht berührt zwei der zentralen Lebensbereiche des Menschen, nämlich das Wohnen und das Arbeiten. Wir beraten Sie zu folgenden Themen:
- Mietvertrag
- Kündigung
- Betriebskostenabrechung
- Eigenbedarf
- Modernisierung
- Mieterhöhung
- Schönheitsreparaturen und Beschädigung
Notar
Axel Schober
Dietmar Abel
Matthias Steinke
Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.
(Gustav Radbruch)
Die Tätigkeit eines Notars geht über das bloße Verlesen von Urkunden weit hinaus. Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes hat er die Aufgabe, die Beteiligten unparteiisch zu beraten und zu betreuen. Ihm obliegt insbesondere der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter. Um seinen Aufgaben gerecht zu werden, muss der Notar den Sachverhalt, sowie die Ziele und Wünsche der Beteiligten klären. Der Notar erstellt Verträge, Satzungen und andere Willenserklärungen. Er hat durch seine Vertragsgestaltung dafür Sorge zu tragen, dass Risiken vermieden werden bzw. die Parteien über mögliche Risiken belehrt werden. Dabei bestehen folgende Arbeitsschwerpunkte:
Immobilienrecht
- Grundstückskauf- und -übertragungsverträge
- Erbbaurechtsbestellungs- und Kaufverträge
- Dienstbarkeiten
- Grundschulden, Hypotheken
- Aufteilungen nach dem WEG
Gesellschaftsrecht
- Gesellschaftsgründungen
- Änderungen von Gesellschaftsverträgen
- Umwandlungen, Verschmelzung, Spaltung
- Auflösung, Liquidation
- Anteilsübertragungen
- Vereinsanmeldungen
Erbrecht
- Testamente und Erbverträge
- Vermächtnisse
- Höferecht
Familienrecht
- Eheverträge
- Scheidungsfolgevereinbarungen
- Adoption
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Vormundschaft und Pflegschaft
Vertragsrecht
Patricius Menne
Sabrina Siemsglüß
Matthias Steinke
Axel Schober
Die vollkommenste Lüge aber ist der gebrochene Vertrag.
(Arthur Schopenhauer)
Das zwischenmenschliche Handeln ist von Verträgen verschiedenster Art geprägt:
- Mietvertrag
- Kaufvertrag
- Ehevertrag
- Erbvertrag
- Dienstvertrag
- Arbeitsvertrag
- Gesellschaftsvertrag
– nur um einige zu nennen. Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Verträgen oder bei Problemen mit Ihren Vertragspartnern.
Strafrecht
Patricius Menne
Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.
(Johann W. v. Goethe)
Wir beraten Sie in allen strafrechtlichen Fragen. Dazu gehören:
- Strafverteidigung
- Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Nebenklage
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstraftaten
- Strafvollzug
Verwaltungsrecht
Matthias Steinke
Axel Schober
Sabrina Siemsglüß
Die Verwaltung macht keine Fehler. Sie hält sich nur strikt an die der Vorgesetzten.
(Erhard Blanck)
- Auseinandersetzungen mit der öffentlichen Verwaltung, also mit Gemeinden, Städten, Kreisen oder Behörden
- Abgabenrecht
- öffentliches Baurecht
- Erschließungsrecht
- Gewerberecht
- Kommunalrecht